Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird insgesamt mit 25 Millionen Euro gefördert und besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen. Einen Überblick über alle Förderprogramme und thematische Säulen finden Sie unter:
https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart
Im Rahmen der Förderung "KOSTENLOS (ZURÜCK) IN DEN VEREIN – SPORTVEREINSSCHECKS" sollen potenzielle Mitglieder die Möglichkeit erhalten, Sport- und Bewegungsangebote der Sportvereine kennenzulernen, niedrigschwellige und möglichst barrierefreie Zugangswege zum Vereinssport aufgezeigt werden. In diesem Teilprojekt werden 150.000 Sportvereinsschecks im Wert von je 40 € vergeben, die von Privatpersonen über die Antragsplattform heruntergeladen werden können. Die Personen haben vier Wochen Zeit ihren Sportvereinsscheck in einem Sportverein ihrer Wahl, der Mitglied im Landessportbund/Landesfachverband ist, einzulösen.
Ein kurzer Überblick der Voraussetzungen für den Sportvereinsscheck:
Förderzeitraum
24. Januar 2023 bis 31. August 2023 (Einlösbar vom Sportverein bis 31. Oktober 2023)
Förderhöhe
Sportvereinsscheck im Wert von je 40 Euro
Eigenmittel
Wenn die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft höher als 40 Euro sind, muss die Differenz vom Neumitglied getragen werden. Für den Verein fallen keine Eigenmittel an.
Zielgruppe
Personen, die Mitglied in einem Sportverein werden möchten
Gültigkeit des Sportvereinsschecks
Die Gültigkeit beträgt 10 Wochen ab Ausstellungsdatum
Förderkriterien
- Für jede Person kann nur ein Sportvereinsscheck herunterladen werden.
- Die Person muss ein neues Mitglied im Verein werden.
- Der Verein muss Mitglied in einem Landessportbund/Landesfachverband sein.
- Es wird kein Geld an Privatpersonen ausgezahlt. Nur Sportvereine können die Sportvereinsschecks beim DOSB einlösen.
- Für Familien: Herunterladen von bis zu 3 Sportvereinsschecks pro E-Mail-Adresse.
Ausführliche Informationen zu dem "Sportvereinscheck" finden Sie in dem Factsheet "Sportvereinschecks".