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Wettbewerb „unbezahlbar und freiwillig – Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement 2023“ 

Unter dem Motto „unbezahlbar und freiwillig“ ist der Wettbewerb um den Niedersachsenpreis für Bürgerengagement 2023 gestartet. Vereine, karitative Institutionen, Initiativen, Selbsthilfegruppen und andere Helferinnen und Helfer aus Niedersachsen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren, können sich bis zum 28. Juli 2023 um die Auszeichnung bewerben.

Niedersachsenpreis für Bürgerengagement 2023

Ehrenamt gibt es zum Glück in vielen gesellschaftlichen Bereichen – im Sport, in Kultur und Bildung, im sozialen Bereich und in Umweltprojekten, in der Nachbarschaftshilfe ebenso wie in der Kommunalpolitik. Auch die freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen bauen auf freiwilliges Engagement.

Die nächste Runde im Wettbewerb „Unbezahlbar und freiwillig – Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“, initiiert von den Sparkassen in Niedersachsen, den VGH Versicherungen und der Niedersächsischen Landesregierung ist am 13. April 2023 gestartet. Um das freiwillige Engagement im Land zu würdigen, wird in diesem Jahr bereits zum 20. Mal der Ehrenamtspreis vergeben.

Die Bewerbung soll das Projekt oder die Maßnahme nachvollziehbar beschreiben. Sie muss folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung des freiwilligen Engagements, Anlagen sind möglich,
  • Darstellung der Ziele und Zielgruppe des Projektes oder der Tätigkeit,
  • Startzeitpunkt des Projektes oder der Tätigkeit,
  • Anzahl der beteiligten Engagierten, eventuelle Kooperationspartner sowie
  • Angabe zur Finanzierung des Projektes.

Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro. Zusätzlich loben die Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 3.000 Euro dotiert ist. Dazu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 20. und 24. November 2023 der Wahl des NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen.

Die Bewerbung sollte möglichst auf der Website www.unbezahlbarundfreiwillig.de eingegeben werden. Alternativ ist die Bewerbung auch schriftlich möglich an: Niedersächsische Staatskanzlei, „Unbezahlbar und freiwillig“, Planckstraße 2, 30169 Hannover. Einsendeschluss ist der 28. Juli 2023.

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