Dank der Maßnahme bezahlen die berechtigten Familien nur etwa zehn Prozent der sonst üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung in den teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen. Der Aufenthalt darf bis zu einer Woche (maximal sieben Übernachtungen) dauern. Familien können den Zuschuss insgesamt zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022.
Für die Maßnahme stellt das Bundesfamilienministerium 2021 und 2022 insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/corona-auszeit
Flyer "Corona-Auszeit für Familien"