Weiter zum Inhalt

Aktuelle Nachrichten

Streaming von Kulturveranstaltungen durch den Landkreis Göttingen gefördert

Vorerst bis zum 31.03.2022 können Veranstaltungen mit überwiegend lokalen Künstler*innen, die in einer regulären Spielstätte im Landkreis Göttingen stattfinden und die für die Bürger*innen des Landkreises Göttingen kostenfrei als Stream angeboten werden, bis zu 1.500 Euro Förderung vom Landkreis Göttingen erhalten.

Der Landkreis Göttingen wird das Streamen von Kulturveranstaltungen mit einen Betrag in Höhe von insgesamt 45.000 € zunächst bis zum 31.03.2022 fördern. Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Kulturveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nur eingeschränkt stattfinden können, die Teilnehmer*innenzahlen weiter beschränkt sind bzw. Präsenzveranstaltungen bei einer Zuspitzung der Lage sogar verboten werden könnten.

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Die Veranstaltung findet in einer regulären Spielstätte (Theater, Club, usw.) im Landkreis Göttingen statt.
  • Es treten überwiegend lokale Künstler*innen auf.
  • Die Bürger*innen des Landkreises Göttingen können den Stream kostenfrei über ein digitales Endgerät in Bild und Ton verfolgen.

Der maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 1.500 €. Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs (Windhund-Prinzip) durch Vorlage eines Antrags mit Projektbeschreibung und Kostenaufstellung.

Der Antrag ist zu richten an:
Landkreis Göttingen
Fachdienst 40.2
z.H. Herrn Just
Herzberger Str. 5
37520 Osterode am Harz

Sofern die Veranstaltungen als Hybridveranstaltungen durchgeführt werden, ist es dem Veranstalter freigestellt, Eintritt für von dem Präsenzpublikum zu erheben. Die Sammlung von Spenden – auch über digitale Wege – ist möglich. Die Förderung ist auf maximal 4 Veranstaltungen pro Veranstalter / Spielstätte / Künstler beschränkt. Förderfähige Kosten (bei Hybridveranstaltungen anteilig) sind Gagen, Personalkosten, Raummieten und Mietkosten für Technik.


Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Thomas Just
Tel.: 05522/960-4140
E-Mail: just.t@landkreisgoettingen.de
oder
Daniele Rupprecht
Telefon: 0551/525-2509
E-Mail: rupprecht@landkreisgoettingen.de

Diese Seite teilen
Nach oben scrollen