Amateurmusik in ländlichen Räumen - Förderprogramm IMPULS
AntragsberechtigtAmateurmusikensembles aus ländlichen Räumen
Antragsfrist30.09.2022
Fördermittelgeber
Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.
Informationen zum Fördermittel
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stehen fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Musizierenden sollen zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden. Zudem sollen sie Unterstützung in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten. Das Förderprogramm besteht aus drei Modulen, die als Anregung zur Projektgestaltung dienen sollen:
- Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
- Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
- Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung oder digitales Arbeiten
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Ensembles müssen Nachweise erbringen, dass sie mindestens seit 2019 tätig waren.
Rechtsform der Antragstellenden: Antragsberechtigt sind alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen von aktiven Amateurmusikensembles, deren Sitz und zentrale Tätigkeit in ländlichen Räumen (deutsche Kommunen von maximal 20.000 Einwohner*innen)* der Bundesrepublik Deutschland liegen. (*Ausnahmen können nach Absprache zugelassen werden.)
Wie wird gefördert?
Pro Antragsteller*in wird maximal ein Antrag aus diesem Programm bewilligt. Wenn ein Ensemble also schon einmal von IMPULS gefördert wurde, kann es sich nicht erneut bewerben.
- Eigenanteil: 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden
- Förderhöhe: 2.500-15.000 EUR
- Förderfähig: z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen
- Antragsverfahren: Anträge können bis zum 30.09.22 laufend gestellt werden.
Das Team des Förderprogramms IMPULS stellt eine Förderberatung zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ansprechpersonen.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Fördermittel „Amateurmusik in ländlichen Räumen - Förderprogramm IMPULS“
Anprechpersonen
- Telefon: 07425 32880680
- E-Mail: impuls@bundesmusikverband.de
- Gehe zur Webseite: https://impuls.bundesmusikverband.de/