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Energiekostenzuschüsse für Sportvereine

Antragsberechtigt

Sportvereine, die Mitglied im LSB sind (u.a.)

Antragsfrist

30.11.2023

Fördermittelgeber
Land Niedersachsen, LandesSportBund Niedersachsen

Informationen zum Fördermittel

Der Niedersächsische Landtag hat eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von 30 Millionen Euro für den organisierten Sport beschlossen. Diese Mittel des Landes Niedersachsen, die vom LandesSportBund Niedersachsen verteilt werden, werden zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiekosten sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zur Verfügung gestellt. 

Bezuschusst werden die gestiegenen Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung (alle Energieträger, auch Heizöl, Holzpellets etc.) sowie gestiegene Nutzungsentgelte – z.B. für die Anmietung von kommunalen Sporthallen oder Schwimmzeiten in Bädern Dritter – im Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023. Die Kostensteigerung muss dabei in allen Fällen kausal auf die höheren Energiepreise zurückzuführen sein.

Im Rahmen des Energiekostenzuschusses können keine Energiekosten für Gaststätten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gefördert werden.

Anträge für einen Energiekostenzuschuss können gestellt werden für:

  • Sportanlagen im Eigentum des Antragstellers
  • Sportanlagen, für die der Antragsteller dem Eigentum gleichstehende Rechte hat (z.B. Pachtverträge oder langfristige Mietverträge)
  • als Geschäftsstelle genutzte Immobilien im Eigentum des Antragstellers bzw. Nutzung einer solchen Immobilie gegen Entgelt.
  • Sportanlagen anderer Vereine und kommunale Sportanlagen, für die der Antragsteller ein Nutzungsentgelt zahlt

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.

Gefördert werden bis zu 70 Prozent der dargestellten Ausgabensteigerungen, maximal 200.000,- Euro pro Antragsteller. 

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des LSB (siehe Link unten).

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Energiekostenzuschüsse für Sportvereine“


Kontakt / Information

E-Mail: enkzu@lsb-niedersachsen.de

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