Sozialgenossenschaften
AntragsberechtigtPrivatpersonen, Vereine, Kommunen
Antragsfrist31.12.2024
Fördermittelgeber:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Informationen zum Fördermittel
Das Niedersächsische Sozialministerium unterstützt bürgerschaftliches Engagement durch die Übernahme der Kosten für die Gründung einer Sozialgenossenschaft.
Sie erhalten die Förderung u.a. für:
- Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen,
- Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung,
- Gründungsversammlung,
- Erstellung des Gründungsgutachtens,
- Eintragung in das Genossenschaftsregister,
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notaren).
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Die Projektförderung wird als Anteilfinanzierung gewährt und beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstförderung beträgt 6.000 EUR.
Der Antrag für die Zuwendung ist vor der Einleitung der formalen Gründungsschritte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Fördermittel „Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften“
Kontakt / Information
Anprechpersonen
31134 Hildesheim
- Telefon: 05121 3040
- E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
- Gehe zur Webseite: www.soziales.niedersachsen.de/