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Sozialgenossenschaften

Antragsberechtigt

Privatpersonen, Vereine, Kommunen

Antragsfrist

31.12.2024

Fördermittelgeber:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Informationen zum Fördermittel

Das Niedersächsische Sozialministerium unterstützt bürgerschaftliches Engagement durch die Übernahme der Kosten für die Gründung einer Sozialgenossenschaft.

Sie erhalten die Förderung u.a. für:

  • Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen,
  • Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung,
  • Gründungsversammlung,
  • Erstellung des Gründungsgutachtens,
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister,
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notaren).

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Projektförderung wird als Anteilfinanzierung gewährt und beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstförderung beträgt 6.000 EUR.

Der Antrag für die Zuwendung ist vor der Einleitung der formalen Gründungsschritte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften“


Kontakt / Information

Informationen zu den Ansprechpersonen für die Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften erhalten Sie auf der Info-Seite des Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.


Anprechpersonen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
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