Starthilfe
Antragsberechtigt(neue) Initiativen und Vereine
Antragsfristsiehe Details
Fördermittelgeber: Stiftung Mitarbeit
Informationen zum Fördermittel
Die Stiftung Mitarbeit unterstützt mit ihren Starthilfezuschüssen seit vielen Jahren neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung (jenseits von Schule) tätig sind. Gefördert werden hierbei kleinere lokale Organisationen, die über keine oder nur geringe eigene finanzielle Ressourcen verfügen. Wesentlich für die Vergabe einer Starthilfeförderung ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen mit zivilgesellschaftlichem Engagement gemeinsam das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten.
Wer soll durch die Starthilfe gefördert werden?
Mit der Starthilfeförderung will die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben in Deutschland aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Die Stiftung Mitarbeit fördert im Durchschnitt ca. 50 bürgerschaftliche Initiativen und junge Vereine pro Jahr mit einer finanziellen Starthilfe.
Wie sieht die Starthilfeförderung praktisch aus?
Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Gründungsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die formlos und unbürokratisch vergebenen Mikro-Förderungen sind in vielen Fällen ein wichtiger Anstoß und eine Ermutigung aktiv zu werden und sich einzumischen. Der Bedarf an finanzieller Unterstützung gerade in der Startphase einer Initiative oder eines jungen Vereins ist groß. Es gibt nur wenig vergleichbare Programme mit Mikro-Förderungen. Für viele der geförderten Gruppen ist die Starthilfeförderung ein Signal weiter zu machen. Dies galt in der Startphase der Stiftung Mitarbeit genauso wie heute.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.
Es werden Ausgaben in folgenden Bereichen gefördert:
- Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit
- Sachmittel für Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial)
- Sachmittel für erste Aktivitäten
Antragsfristen für Starthilfeanträge für das Jahr 2023:
- 27. Februar 2023
- 19. Juni 2023
- 23. Oktober 2023
Weiterführende Links
Mehr Informationen und Ansprechpersonen zum Fördermittel „Starthilfe“