Der Landkreis Göttingen wird das Streamen von Kulturveranstaltungen mit einen Betrag in Höhe von insgesamt 45.000 € zunächst bis zum 31.03.2022 fördern. Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Kulturveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nur eingeschränkt stattfinden können, die Teilnehmer*innenzahlen weiter beschränkt sind bzw. Präsenzveranstaltungen bei einer Zuspitzung der Lage sogar verboten werden könnten.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Die Veranstaltung findet in einer regulären Spielstätte (Theater, Club, usw.) im Landkreis Göttingen statt.
- Es treten überwiegend lokale Künstler*innen auf.
- Die Bürger*innen des Landkreises Göttingen können den Stream kostenfrei über ein digitales Endgerät in Bild und Ton verfolgen.
Der maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 1.500 €. Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs (Windhund-Prinzip) durch Vorlage eines Antrags mit Projektbeschreibung und Kostenaufstellung.
Der Antrag ist zu richten an:
Landkreis Göttingen
Fachdienst 40.2
z.H. Herrn Just
Herzberger Str. 5
37520 Osterode am Harz
Sofern die Veranstaltungen als Hybridveranstaltungen durchgeführt werden, ist es dem Veranstalter freigestellt, Eintritt für von dem Präsenzpublikum zu erheben. Die Sammlung von Spenden – auch über digitale Wege – ist möglich. Die Förderung ist auf maximal 4 Veranstaltungen pro Veranstalter / Spielstätte / Künstler beschränkt. Förderfähige Kosten (bei Hybridveranstaltungen anteilig) sind Gagen, Personalkosten, Raummieten und Mietkosten für Technik.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Thomas Just
Tel.: 05522/960-4140
E-Mail: just.t@landkreisgoettingen.de
oder
Daniele Rupprecht
Telefon: 0551/525-2509
E-Mail: rupprecht@landkreisgoettingen.de