Die Mittel für die Mikroförderung wurden um 800.000 Euro aufgestockt. Damit stellt das Land in diesem Jahr insgesamt 1,8 Mio Euro für die Mikroförderung zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Niedersachsen bereit.
Neue Anträge können ab dem 1.9.2026 gestellt werden.
Antragberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinwohlorientierte Organisationen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen. Voraussetzung ist, dass die Antragsberechtigten dieses Jahr noch keinen Antrag bei der Mikroförderung an die LAGFA eingereicht haben.
Schnell sein lohnt sich: In der letzten Runde war der Topf binnen kürzester Zeit ausgeschöpft.
Nähere Infos zu den Fördervoraussetzungen finden sich auf der Webseite der LAGFA unter FAQ (häufig gestellte Fragen):
https://lagfa-niedersachsen.de/mikrofoerderung/faq/
In Online-Vorträgen bietet die LAGFA allen Interessierten sowie antragsberechtigten Vereinen, gemeinwohlorientierten Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierten Privatpersonen an, sich über die Fördervoraussetzungen zu informieren und Fragen zur Mikroförderung zu stellen.
Info-Abende zur Mikroförderung:
- 03.08.2026 von 18.30 bis 19.30 Uhr
- 11.08.2026 von 18.30 bis 19.30 Uhr
- 17.08.2026 von 18.30 bis 19.30 Uhr
- 24.08.2026 von 18.30 bis 19.30 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung:


