Weiter zum Inhalt

Aktuelle Nachrichten

Neuer kostenloser Versicherungsschutz für private Fahrzeuge im Ehrenamt

Ab sofort sind private Pkw für die Nutzung im Ehrenamt kostenlos für Schäden bis zu 30.000 Euro abgesichert.

Um die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement nachhaltig zu verbessern, hat das Land Niedersachsen im September 2026 eine neue Pkw-Einsatzversicherung eingeführt. Wer das eigene Kraftfahrzeug für eine ehrenamtliche Tätigkeit nutzt, ist bei einem Unfallschaden auf dienstlich veranlassten Fahrten künftig deutlich besser abgesichert. Die Landesversicherung übernimmt in Schadensfällen Sachschäden am privaten Fahrzeug bis zu einer Höhe von 30.000 Euro, wobei eine Selbstbeteiligung von 150 Euro gilt. Darüber hinaus gleicht die Versicherung eventuelle finanzielle Nachteile vollständig und ohne Selbstbeteiligung aus, die durch eine Rückstufung beim privaten Schadenfreiheitsrabatt entstehen könnten. 

Dieser zusätzliche Schutz gilt automatisch für alle Ehrenamtlichen in Niedersachsen und greift immer dann nachrangig, wenn keine andere Versicherung den entstandenen Schaden abdeckt. Für den Versicherungsschutz ist keine Anmeldung im Vorfeld und nicht einmal eine feste Vereins- oder Organisationsstruktur erforderlich. Der Schutz greift unabhängig davon, ob das Engagement unentgeltlich erfolgt oder eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Die Absicherung läuft über den erweiterten Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag des Landes mit den VGH Versicherungen. Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Schritt vollzogen, um die Mobilität im Ehrenamt sicherer zu machen und das unverzichtbare Engagement der Bürgerinnen und Bürger verlässlich zu schützen. 

Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet, allerdings sind Mittel für eine Fortführung in den Jahren 2027 und 2028 bereits angemeldet.

Weitere Informationen:

FreiwilligenServer Niedersachsen

Diese Seite teilen
Nach oben scrollen