Die Hygieneschulung für Ehrenamtliche findet am Montag, 13. April 2026, von 18 bis 19:30 Uhr im Kreishaus des Landkreises Göttingen statt.
In einem kurzweiligen Vortrag geben Mitarbeitende des Fachdienstes Verbraucherschutz des Veterinäramtes einen Einblick in den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, deren richtige Lagerung sowie mögliche Gefahren bei der Verarbeitung von Lebensmitteln unter besonderen Bedingungen. Im Anschluss führt ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts die „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ durch.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Sofern der schriftliche Nachweis der Teilnahme an der „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ benötigt wird, kann dieser im Anschluss erworben werden. Diese Bescheinigung nach § 43 Abs.1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz ist für ehrenamtlich Tätige kostenfrei, wenn sie eine schriftliche Bestätigung des Vereins oder der Organisation, für die sie tätig sind, einreichen. Dieser kostenfreie Nachweis ist ausschließlich für ehrenamtliche Tätigkeiten nutzbar. Wenn Sie den Nachweis über die Belehrung erhalten möchten, bringen Sie bitte einen amtlichen Ausweis zur Veranstaltung mit.
Anmeldeschluss war der 8. April.
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