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Alltagsheld:innen - Förderung für die Rechte von Alleinerziehenden

Antragsberechtigt

gemeinnützige Vereine und Organisationen

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Alltagsheld:innen - Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

Informationen zum Fördermittel

Die Stiftung will einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft für Ein-Eltern-Familien fairer und freier von Diskriminierung zu machen. Daher werden Projekte unterstützt, die eine strukturelle Verbesserung für Alleinerziehende anstoßen. Vorrangig werden Projekte mit einem hohen Innovationsgrad gefördert.

Als gemeinnützige Stiftung werden satzungsgemäß die folgenden gemeinnützigen Zwecke gefördert:

  • Schutz der Ehe und Familie
  • Wissenschaft und Forschung
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Volks- und Berufsbildung.

Förderungen sind für folgende Projekte möglich:

  • Starthilfe für neue Projekte
  • Zuschuss für laufende Projekte
  • Informations- und Bildungsarbeit
  • Schwerpunktprojekte
  • Auslandsförderung (für Auslandsförderung gelten eigene Richtlinien).

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Wer wird gefördert?

Aufgrund stiftungsrechtlicher Bestimmungen können nur Organisationen gefördert werden, die als gemeinnützig anerkannt sind (Nachweis durch entsprechenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes). Auch steuerbegünstigte Körperschaften wie Schulen, Genossenschaften etc. können einen Antrag stellen. Nicht rechtsfähige Vereinigungen (Initiativgruppen und andere) können gemeinsam mit einer gemeinnützigen Organisation eine Förderung beantragen. Die gemeinnützige Organisation ist in diesem Fall gegenüber der Stiftung rechenschaftspflichtig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Förderlinie:

  • Starthilfe für neue Projekte - Förderung bis 10.000 Euro
  • Zuschuss für laufende Projekte - Förderung bis 10.000 Euro
  • Informations- und Bildungsarbeit - Förderung bis 5.000 Euro
  • über die Höhe der Förderung von Schwerpunktprojekten wird individuell entschieden.

Antragsfristen

Die Auswahlverfahren für die Förderlinien "Starthilfe für neue Projekte", "Zuschuss für laufende Projekte", sowie "Informations- und Bildungsarbeit" finden dreimal im Jahr statt. Die Anträge können jeweils bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online (weitere Informationen finden Sie über den unten angegebenen Link).

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Alltagsheld:innen - Förderung für die Rechte von Alleinerziehenden“


Anprechpersonen

Alltagsheld:innen
 – Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden
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