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Deutsche Fernsehlotterie

Antragsberechtigt

gemeinnützige Organisationen

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)

Informationen zum Fördermittel

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie) fördert soziale zeitgemäße Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solche mit Modellcharakter. Darüber hinaus ist es der Stiftung wichtig, dass Förderprojekte das Gemeinwesen im Land stärken. Die Stiftung fördert beispielsweise Projekte in folgenden Bereichen:

Quartier

Quartiersprojekte setzen sich auf vielfältige Weise für das solidarische Miteinander in Nachbarschaften ein: Sie bringen Menschen zusammen, aktivieren bürgerschaftliches Engagement und stärken die Gemeinschaft.

Kinder, Jugend und Familie

Die Stiftung fördert Projekte, die soziale Benachteiligung verhindern oder abbauen. Dazu zählen unter anderem Angebote zur Stärkung der Kinderrechte, zur Prävention von sexualisierter Gewalt und zur Stärkung des Jugendschutzes.

Seniorinnen und Senioren

Die Stiftung fördert Angebote, die die Lebenssituation von älteren Menschen verbessern, ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich aufrechterhalten und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Digitalisierung

Der neue Förderbaustein Digitalisierung, hat zum Ziel, die Selbstwirksamkeit, Teilhabe und Zukunftschancen von Menschen auf der Grundlage digitaler Technologien neu zu denken und wirksame innovative Lösungen für deren Verwirklichung zu entwickeln und umzusetzen.

Weitere Themenfelder

Darüber hinaus fördert die Stiftung Projekte zum Beispiel für wohnungslose oder geflüchtete Menschen sowie für Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung. Dazu zählen Projekte zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität unabhängig von den Auswirkungen der Lebensumstände.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, die u.a von der Körperschaftssteuer bereit sind und die mindestens einen Satzungszweck mit der Stiftung Deutsches Hilfswerk teilen. Weitere Voraussetzungen können Sie dem unten angegebenen Link entnehmen.

Anträge können fortlaufend im Antragsportal der Stiftung eingestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in festgelegten Zeiträumen. Vor der Antragstellung muss jede Organisation eine Prüfung der Organisationsangaben durchlaufen, die zu einem Stichtag abgeschlossen sein muss. Die aktuellen Fristen für die Organisationsprüfung und die Zeiträume der Antragstellung sind auf der Internetseite der Stiftung angegeben. 

Die Fördersätze unterscheiden sich je nach Fördergebiet:

Soziale Maßnahmen

Für Personal-, Honorar- und Sachkosten bei sozialen Projekte werden bis zum 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert.

Erstaustattung

Die Erstausstattung für den Betrieb einer Einrichtung wird mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert.

Baumaßnahmen

Baumaßnahmen werden mit bis zu 33 Prozent der Gesamtkosten gefördert.

Investive Maßnahmen (z.B. Erstausstattung und Baumaßnahmen) werden in der Regel mit max. 300.000 Euro gefördert.

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk bietet eine Fördermittelberatung an. Die Kontaktdaten zu den verschiedenen Förderbereichen, können Sie dem unten angegebenen Link entnehmen.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Deutsche Fernsehlotterie“

Übersicht der Ansprechpersonen zur Fördermittelberatung bei der Stiftung Deutsches Hilfswerk


Anprechpersonen

Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)

    Sprechzeiten:

    Dienstag von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Für die verschiedenen Förderbereiche stehen unterschiedliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Die passende Ansprechperson finden Sie über die angegebene Internetseite.

     

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