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Mitten drin! - Jung & aktiv in Niedersachsen

Antragsberechtigt

Vereine, Verbände, freie Träger der Jugendarbeit

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V.

Informationen zum Fördermittel

Mit dem Förderprogramm Mitten drin! sollen Chancen für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen verbessert werden:

  • Für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und
  • für eine positive Stärkung eigener Kräfte, Kompetenzen und Fähigkeiten.

Denn Kompetenzlücken, die durch eine fehlende Förderung und Bildung bei Kindern entstehen können, nehmen ihnen Entwicklungschancen, verstärken sich im Lebenslauf und lassen sich später nur mit größerem Mitteleinsatz schließen.

Ziel des landesweiten Programms ist es, Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenssituationen in die Lage zu versetzen, besser am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Angebote sollen sich in erster Linie richten an Kinder und Jugendliche:

  • aus prekären Familienverhältnissen.
  • aus Ein-Eltern-Familien / mit alleinerziehenden Müttern und Vätern.
  • mit Gewalterfahrungen innerhalb der Familie.

Welche Projekte werden gefördert?

Projekte für Schulkinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren, die sich beschäftigen mit der

  • Stärkung von Resilienz und Selbstwirksamkeit.
  • Verbesserung von Mobilität, Begegnungen und Vernetzung.
  • Förderung von Kompetenz.

Projekte für Schulkinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren, die

  • das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen fördern z.B. durch naturnahe Angebote.
  • sich mit gesunder Ernährung befassen.
  • die psychische Gesundheit verbessern.
  • Benachteiligungen entgegen wirken und junge Menschen befähigen, sich ihre Lebenswelt aktiv anzueignen und ihr Lebensfeld aktiv mitzugestalten.

Einige förderfähige Beispiele:

  • Ferien- und Freizeitangebote und öffentliche, leicht erreichbare Angebote
  • Projekte von Gleichaltrigen (peers): multikulturelle Gruppen und Angebote, die das Zusammenleben im Gemeinwesen verbessern
  • Sport-, Kletter- und Bewegungsangebote, Verbesserung der Psychomotorik
  • Garten- und „Draußen“-Projekte, Wandern und naturnahe Projekte in Wald und Fauna
  • Gemeinsames gesundes Kochen  - (z.B. mit selbst angebautem Obst und Gemüse oder selbst initiierte Cafeteria)
  • Basteln und Werken mit Naturmaterialien
  • Projekte zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit
  • Miteinander Sprache, Lesen und Kommunikation üben
  • Kulturelles Erleben und Selbstgeschaffenes: aktiv in Musik, Film, Kunst

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Angebote können fortlaufend sein, dürfen jedoch noch nicht begonnen haben. Die Ausgaben im Rahmen dieses Projektes können nur für Kosten gelten, die erst nach Bewilligung entstehen. Die beantragten Projekte müssen in einem Zeitraum von frühestens dem 01. April 2024 und 30. September 2025 stattfinden.

Es können Anträge für Mikro-Projekte und für Makro-Projekte gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt über die Internetseite des Förderprogramms (siehe unten).

Hinweise zu Mikro-Projekten:

  • Die Höchstgrenze einer Förderung liegt bei 3.000,- Euro
  • Projektskizze: 1 Seite (PDF/Word)
  • Entscheidung für eine der Zielgruppen
  • Kostenaufstellung zum geplanten Projekt: Sachausgaben Projektorganisation und zusätzliche Personalkosten und / oder Honorargelder, Angaben über Drittmittel, Gesamtfinanzierung und beantragte Mittel
  • Schnittstellen mit anderen Angeboten sind möglich – diese Förderung kann ergänzend eingesetzt werden - eine Doppelförderung wird ausgeschlossen

Hinweise zu Makro-Projekten:

  • Beantragte Höhe - maximal 10.000 Euro
  • Arbeitskonzept der inhaltlichen Aufgaben (1 Seite), erzielte Wirkung, Effekte der Nachhaltigkeit, Dauer der Durchführung, Anzahl der beteiligten Kinder und Jugendlichen
  • Entscheidung für eine der Zielgruppen
  • Kostenaufstellung zum geplanten Projekt: Sachausgaben Projektorganisation und zusätzliche Personalkosten und / oder Honorargelder, Angaben über Drittmittel, Gesamtfinanzierung und beantragte Mittel
  • Schnittstellen mit anderen Angeboten sind möglich – diese Förderung kann ergänzend eingesetzt werden - eine Doppelförderung wird ausgeschlossen

Von der Förderung leider ausgenommen:

  • individuelle Unterstützung für Einzelpersonen oder Familien
  • Schulische Angebote, die während der regulären Schulzeit stattfinden
  • Anträge, die nicht online unter www.mittendrin-niedersachsen.de gestellt werden
  • Projekte, die bereits eine Landesförderung (etwa über die Richtlinie Familienförderung) erhalten

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Mitten drin! - Jung & aktiv in Niedersachsen“


Anprechpersonen

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V.
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