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Zuwendungen für Kunst- und Kulturschaffende (Landkreis Göttingen)

Antragsberechtigt

Vereine, Institutionen, Einrichtungen aus dem Kunst- und Kulturbereich sowie (Einzel-)Künstler*innen im Landkreis Göttingen

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Fördermittelgeber:
Landkreis Göttingen

Informationen zum Fördermittel

Der Landkreis Göttingen gewährt Zuschüsse zur Förderung der Kunst und Kultur. Die Zuwendungsempfänger (s.o.) müssen ihren Sitz/Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen (inkl. Stadt Göttingen) haben und die Arbeit muss Zielgruppen aus dem Kreisgebiet ansprechen.

Förderfähig sind insbesondere:
a) Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen / Projekten
b) Aufwendungen für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen / Materialien

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Im Förderbereich a) beträgt die Zuwendung bis zu 50% der Gesamtaufwendungen (max. 4.000 €) und im Förderbereich b) beträgt die Zuwendung bis zu 60% der Gesamtaufwendungen (max. 3.000 €).

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Veranstaltung, des Projekts oder der Anschaffung beim Landkreis Göttingen zu stellen (Antragsformular siehe weiterführende Links unten). Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Die Entscheidunge über die Höhe der Zuwendung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs (und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel).

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Zuwendungen für Kunst- und Kulturschaffende (Landkreis Göttingen)" (Richtlinie und Antragsformulare)


Kontakt / Information

Landkreis Göttingen
Fachdienst Sport und Kultur
Informationen zu den Ansprechpersonen erhalten Sie auf der Info-Seite zur Kulturförderung
 

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