"Mit Bezugsrundschreiben hatten wir über den Pauschalvertrag des Landes Niedersachsen mit der GEMA informiert, dass das Land Niedersachsen ab dem 1. November 2024 die GEMA-Gebühren für bestimmte Musikveranstaltungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Vereine übernimmt, wobei Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind, aufgrund des bestehenden Vertrags des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit der GEMA nicht unter den Landesvertrag fallen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) hat uns im Nachgang darauf hingewiesen, dass es hier zu vermehrten Rückfragen gekommen sei und uns gegenüber betont, dass der bestehende DOSB-Vertrag Vorrang habe und zahlreiche Sportveranstaltungen im Amateurbereich sowie Vereinsfeste von Sportvereinen, die im LSB organisiert sind, über diesen Vertrag abgegolten sind.
Weitere Veranstaltungen dieser Vereine, die nicht unter den DOSB-Vertrag fallen, erhalten nach Auskunft des MI einen Rabatt in Höhe von zwanzig Prozent. Unabhängig davon können Sportvereine zusätzlich vom Pauschalvertrag des Landes Niedersachsen profitieren, sofern es sich um Veranstaltungen handelt, die nicht vom DOSB-Vertrag erfasst sind, jedoch über den Landesvertrag abgedeckt werden. Nach Darstellung des MI betrifft dies beispielsweise Schützenfeste von Schützenvereinen oder sonstige Veranstaltungen, die nicht dem Anwendungsbereich des DOSB-Vertrags unterfallen. Sollte ein Sportverein eine Veranstaltung wie etwa ein Faschingsfest durchführen, wäre diese nach Mitteilung des MI nicht über den DOSB-Vertrag abgegolten, könnte jedoch – sofern die vertraglichen Parameter erfüllt sind – über den Pauschalvertrag des Landes Niedersachsen abgedeckt sein.
Wir bitten die Landkreise und die Region um Kenntnisnahme."
Quelle: NLT-Rundschreiben NLT-RS 01198/2025 vom 24.11.2025

