Diese Mikroförderung bietet eine Chance, Engagement vor Ort in ganz Niedersachsen gezielt zu stärken, neue Ideen umzusetzen und ehrenamtliche Arbeit noch sichtbarer zu machen. Die in dieser Form in Niedersachsen erstmals gestartete Mikroförderung ist zentraler Bestandteil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt sowie des Anfang 2026 beschlossenen Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Ab 02. März 2026 können Vereine, Initiativen und Engagierte Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro digital und bürokratiearm beantragen. Die Anträge für eine Mikroförderung können bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA) gestellt werden. Die Förderung unterstützt Projekte des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements.
Die LAGFA übernimmt bei der Förderung eine zentrale Rolle – sie ist Ansprechpartnerin für die Antragstellung und begleitet auf dem Weg der Antragstellung mit dem Ziel, bestmöglich zu unterstützen, damit viele gute Projekte in Niedersachsen Wirklichkeit werden können.
Die Auszahlung wird in zwei Schritten erfolgen: 50 Prozent werden direkt mit der Förderzusage ausgezahlt, die weiteren 50 Prozent erhalten die Projekte nach der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die LAGFA.
Wofür gibt es die Mikroförderung?
Viele gute Ideen scheitern nicht am Engagement, sondern an fehlenden kleinen Geldbeträgen. Genau hier setzt die Mikroförderung an: Sie unterstützt landesweit Projekte mit möglichst einfachen Abläufen und überschaubaren Anforderungen. Gefördert werden gezielt kleinere Vorhaben, bei denen Beträge zwischen 100 und 2.500 Euro ausreichen, um vor Ort konkret etwas zu bewirken.
Ziel ist es, bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte bei ihrer Arbeit zu stärken und ihnen die Umsetzung ihrer Ideen zu ermöglichen.
Wichtig zu wissen:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das bedeutet: Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die LAGFA Niedersachsen e. V. im Rahmen der verfügbaren Mittel und anhand festgelegter Kriterien über die Bewilligung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Förderantrag stellen können:
- Vereine
- gemeinwohlorientierte Organisationen
- Initiativen
- Privatpersonen, die sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren
- Kirchen und Glaubensgemeinschaften, soweit sie gemeinwohlorientiert tätig sind (also Aktivitäten zum Wohl der Allgemeinheit durchführen)
Voraussetzung ist, dass der (Wohn-)Sitz in Niedersachsen liegt oder das Projekt einen klaren Bezug zum Land Niedersachsen hat. Die Förderung unterstützt ausschließlich Vorhaben, die dem Gemeinwohl dienen und unsere offene, vielfältige Gesellschaft respektieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Projekts gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem das Projekt startet (z. B. Veranstaltungstag, erster Workshop, erste verbindliche Ausgabe). Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen – bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt online über die Website der LAGFA Niedersachsen.
Wo bekomme ich Beratung?
Die LAGFA Niedersachsen steht Antragstellenden vor und während der Projektlaufzeit beratend zur Seite. Ziel ist es, Fragen frühzeitig zu klären und eine reibungslose Umsetzung der Projekte zu unterstützen.


