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Zukunftspakt Ehrenamt: Steuererleichterungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen

Das im Dezember vom Bundestag verabschiedete „Steueränderungsgesetz 2025“ setzt in diesem Jahr erste Maßnahmen des „Zukunftspakts Ehrenamt“ um. Ziel ist Freiwillige zu entlasten.

Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Göttingen

Der Zukunftspakt Ehrenamt ist eine Initiative der Bundesregierung, die mit dem Steueränderungsgesetz 2025 erste Schritte zur Digitalisierung und Entbürokratisierung umsetzt, um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu fördern. „Wir gehen jetzt den ersten Schritt, um Vereinen und Ehrenamtlichen den Einsatz für die Gesellschaft zu erleichtern“, sagte Dr. Christiane Schenderlein, Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, bei der Vorstellung des Zukunftspakts Ehrenamt.

Wesentliche Änderungen ab 2026:

  • Die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Person.
  • Höhere Freigrenzen: Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100.000 Euro pro Jahr betragen, abgeschafft.
  • Die Freigrenze für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von bisher 45.000 auf nun 50.000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) angehoben. Damit sind Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen künftig nicht körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig, wenn die Bruttoeinnahmen 50.000 Euro nicht überschreiten.
  • Erhöhung der Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf 50.000 Euro.
  • E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt, ebenso die Installation von Photovoltaikanlagen durch Vereine – ohne Verlust der Gemeinnützigkeit.
  • Stärkerer Schutz durch Haftungsprivileg: Die Grenze wird von 840 auf 3.300 Euro angehoben. Wer sich engagiert, muss bei Missgeschicken nicht mehr mit eigener Haftung rechnen.

Weitere Informationen zum Zukunftspakt Ehrenamt finden Sie hier:

www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de

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