Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Antragsberechtigtgemeinnützige Organisationen und Vereine, Kommunen, Initiativen (und mehr)
Antragsfristsiehe Details
Fördermittelgeber
Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Informationen zum Fördermittel
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds fördert Projekte, die
- Austausch zwischen Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich anregen, erneuern oder vertiefen,
- Demokratie in Deutschland und Frankreich stärken,
- europäische Verständigung und Vielfalt fördern,
- sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, Hass, Rassismus und Antisemitismus,
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit,
- gesellschaftlicher Zusammenhalt und gesellschaftliche Ungleichheiten, Integration, Diversität,
- Digitalisierung,
Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten werden ausdrücklich begrüßt.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Je nach Förderbedarf werden Projekte verschiedenen Kategorien zugeordnet und müssen je unterschiedliche Kriterien erfüllen:
Jedes Projekt fällt in eine von 4 Förderkategorien:
- Förderkategorie 1 – bis 5.000 € – Förderung möglich ab 30 Punkten
- Förderkategorie 2 – 5.001 € - 10.000 € – Förderung möglich ab 50 Punkten
- Förderkategorie 3 – 10.001 € - 50.000 € – Förderung möglich ab 70 Punkten
- Förderkategorie 4 – über 50.000 € – Förderung möglich ab 90 Punkten
Je höher die Förderkategorie, desto besser müssen die Förderkriterien erfüllt werden. Insgesamt gibt es 11 Förderkriterien, für die jeweils bis zu 10 Punkte vergeben werden.
- Bürgernähe / Zugänglichkeit
- Wirkungsgrad / zu erreichende Personen
- Deutsch-französische Relevanz
- Deutsch-französische Partnerschaftlichkeit
- Vernetzung
- Interkulturelles Lernen
- Diversität
- Geschlechtergerechtigkeit
- Sichtbarkeit
- Innovation
- Umweltschutz und umweltfreundliche Ausgestaltung des Projekts
Es werden projektbezogene Kosten gefördert für:
- An- und Abreise, z. B. Fahrkarten für Bus, Bahn, Flugzeug; bei Autofahrten: 24 ct. pro Kilometer + 2 ct. pro Kilometer pro Mitfahrer*in, die*der ebenfalls am Projekt teilnimmt.
z. B. Sie reisen zu zweit und fahren 100 km: (100 x 0,24 €) + (100 x 0,02 €) = 26 €. Der Bürgerfonds erstattet Ihnen 26 €. - Aufenthalt, z. B. Kosten für Übernachtung und Verpflegung/Catering, Öffentlicher Personennahverkehr
- Organisation, z. B. Raummiete
- Material, z. B. Werbeplakat, Flyer, Programm
- Fortbildungen, z. B. Sprachkurse im Rahmen der Projektvorbereitung, Fortbildungen zu Webinargestaltung
- Honorare, z. B. für Dolmetscher*innen, Übersetzer*innen, Fotograf*innen, Moderator*innen, Grafiker*innen, Referent*innen
Bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten können bezuschusst werden.
75 % der bewilligten Fördersumme wird bereits vor Projektstart überwiesen, der Rest ggf. nach Projektende und Bearbeitung der Abrechnung durch den Bürgerfonds.
Projekte müssen spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn einreicht werden.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zu dieser Förderung
Kontakt / Information
Regionalberaterin für Niedersachsen und Bremen
Name: L. Dréano-Mayer
Organisation: Antenne Métropole - Verein Kommunen in der Metropolregion
Telefonnummer: +49 511 898 586 17
E-Mail: laure.dreano@metropolregion.de