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Engagiert die Welt gestalten

Antragsberechtigt

Vereine, Schulen, Kindertagesstätten und weitere mehr

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Fördermittelgeber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Engagement Global

Informationen zum Fördermittel

Engagement Global fördert entwicklungspolitische Bildungsprojekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens. 

Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen – das kann ein Schulprojekt zur Wasserversorgung, ein Aktionstag zum Fairen Handel, eine Infoveranstaltung über die Lebenssituation in einem Land des globalen Südens sein, oder auch Workshops zu einer globalen fairen Landwirtschaft in einem Gemeinschaftsgartenprojekt. Die neuen Ideen und Informationen sollen es den Menschen ermöglichen, diese für ihr eigenes Engagement für eine gerechtere und nachhaltigere Welt zu nutzen. 

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen
  • Workshops, Seminare, Konferenzen
  • Social-Media-Aktivitäten
  • Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen
  • Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion
  • Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Antragsberechtigt sind

  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • Schulen (und deren Fördervereine)
  • Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine)
  • Berufskollegs
  • Hochschulen und Hochschulgruppen
  • Stiftungen
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen) oder ähnliche antragsstellende Institutionen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Zudem müssen diese eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln.

Es werden Förderungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro (bzw. 5.000 Euro für Erstempfänger) in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Dies bedeutet, dass im Falle des Abschlusses eines Weiterleitungsvertrages ein fester Betrag bereitgestellt wird, der dem Weiterleitungsempfänger eine Planungssicherheit gewährleistet.

Derselbe Träger kann hierbei mehrere Anträge pro Jahr stellen (bis zu einer maximalen Gesamtfördersumme von 10.000 Euro).

Der Eigenfinanzierungsanteil beträgt in der Regel 25 Prozent. Für Schulen, Kindergärten, Kitas und rein ehrenamtlich durchgeführte Projekte beträgt er zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden i.d.R. innehalb von sechs Wochen geprüft.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Engagiert die Welt gestalten“


Anprechpersonen

Engagement Global

    Die Hotline ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
    Freitag: 8 bis 14 Uhr

     

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