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Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden. (Projektförderung)

Antragsberechtigt

gemeinnützige Vereine/Verbände, Kommunen, Kirchen, Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen und weitere Organisationen

Antragsfrist

30. Juni 2025

Fördermittelgeber
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Informationen zum Fördermittel

Gefördert werden neukonzipierte und schlüssige Projektideen, die einen klaren roten Faden aufweisen und zu einem der folgenden Themenschwerpunkte passen:

  • Demokratie erleben, Teilhabe stärken und Zukunft mitgestalten
  • Zufallsbegegnungen – Brücken bauen für mehr Begegnung und Gemeinschaft
  • Für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
  • Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Die Projekte sollen das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und die gesellschaftliche Integration sowie die Teilhabechancen von (Neu-)Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen und stärken.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Projekte werden ausschließlich im Wege einer Anschubfinanzierung gefördert. Die Anschubfinanzierung wird in der Regel bis zu 36 Monate lang mit einer Fördersumme von maximal 70.000€ jährlich gewährt. 

Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 30.06.2025 (Ausschlussfrist Poststempel). Geplant ist ein Projektstart zum 01.01.2026.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zu dieser Förderung


Anprechpersonen

Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ)
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