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Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden. (Projektförderung)

Antragsberechtigt

gemeinnützige Vereine/Verbände, Kommunen, Kirchen, Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen und weitere Organisationen

Antragsfrist

30. Juni 2026

Fördermittelgeber
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Informationen zum Fördermittel

Das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ fördert Projekte, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort nachhaltig verbessern, Teilhabe ermöglichen, den Spracherwerb begleiten und zum gemeinsamen freiwilligen Engagement ermutigen. (bgz-vorort.de)
Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte und schlüssige Projektideen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten. (bgz-vorort.de)
Die Projekte sollen:

  • Begegnung und Gemeinschaft fördern,
  • gesellschaftliche Teilhabe stärken,
  • Vielfalt und Toleranz unterstützen,
  • Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus abbauen,
  • demokratische Werte stärken,
  • ehrenamtliches Engagement fördern.

Themenschwerpunkte der Ausschreibung 2027 sind:

  • Interkulturelle Öffnung – Engagement stärken, Teilhabe ermöglichen, Begegnung schaffen
  • Innovation für die Zukunft – Impulse für den Zusammenhalt
  • Integrations- und Erstorientierungskurse – Sprachpraxis stärken, Teilhabe fördern, Sozialräume erschließen
  • Für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
     

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Förderhöhe

  • Bis zu 70.000 Euro jährlich
  • Förderzeitraum: maximal 36 Monate bzw. drei Kalenderjahre
  • Eigenmittelanteil möglichst 10 Prozent 

Projektlaufzeit

  • Projektstart: 01.01.2027
  • Laufzeit: maximal drei Jahre 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Interessenbekundungsverfahren. Im ersten Schritt ist ein formloser Antrag mit Projektskizze und Finanzierungsplan einzureichen. Geeignete Projekte werden anschließend zur formalen Antragstellung über easy-Online aufgefordert.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich in Papierform und unterschrieben.

Nicht förderfähig sind bereits laufende oder zuvor durchgeführte Projekte sowie regelmäßig stattfindende Standardangebote von Vereinen oder Organisationen.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zu dieser Förderung


Anprechpersonen

Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ)
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