Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden. (Projektförderung)
Antragsberechtigtgemeinnützige Vereine/Verbände, Kommunen, Kirchen, Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen und weitere Organisationen
Antragsfrist30. Juni 2026
Fördermittelgeber
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Informationen zum Fördermittel
Das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ fördert Projekte, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort nachhaltig verbessern, Teilhabe ermöglichen, den Spracherwerb begleiten und zum gemeinsamen freiwilligen Engagement ermutigen. (bgz-vorort.de)
Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte und schlüssige Projektideen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten. (bgz-vorort.de)
Die Projekte sollen:
- Begegnung und Gemeinschaft fördern,
- gesellschaftliche Teilhabe stärken,
- Vielfalt und Toleranz unterstützen,
- Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus abbauen,
- demokratische Werte stärken,
- ehrenamtliches Engagement fördern.
Themenschwerpunkte der Ausschreibung 2027 sind:
- Interkulturelle Öffnung – Engagement stärken, Teilhabe ermöglichen, Begegnung schaffen
- Innovation für die Zukunft – Impulse für den Zusammenhalt
- Integrations- und Erstorientierungskurse – Sprachpraxis stärken, Teilhabe fördern, Sozialräume erschließen
- Für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Förderhöhe
- Bis zu 70.000 Euro jährlich
- Förderzeitraum: maximal 36 Monate bzw. drei Kalenderjahre
- Eigenmittelanteil möglichst 10 Prozent
Projektlaufzeit
- Projektstart: 01.01.2027
- Laufzeit: maximal drei Jahre
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Interessenbekundungsverfahren. Im ersten Schritt ist ein formloser Antrag mit Projektskizze und Finanzierungsplan einzureichen. Geeignete Projekte werden anschließend zur formalen Antragstellung über easy-Online aufgefordert.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich in Papierform und unterschrieben.
Nicht förderfähig sind bereits laufende oder zuvor durchgeführte Projekte sowie regelmäßig stattfindende Standardangebote von Vereinen oder Organisationen.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zu dieser Förderung
Anprechpersonen
- Telefon: 0911 943-0
- E-Mail: info@bgz-vorort.de
- Gehe zur Webseite: www.bgz-vorort.de