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Kulturfonds Energie des Bundes

Antragsberechtigt

Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Informationen zum Fördermittel

Der Kulturfonds Energie des Bundes unterstützt Sie als Kultureinrichtung, Kulturveranstalterin und Kulturveranstalter mit einem Zuschuss zum Ausgleich von Mehrbedarfen zur Deckung Ihrer Energiekosten für Gas, Fernwärme sowie für netzbezogenen Strom.

Gefördert wird in 2 Fallgruppen:

  • Fallgruppe A für Träger von Kultureinrichtungen: Energiekosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten und den historischen Kosten (Referenzjahr 2021) ergeben.
  • Fallgruppe B für Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen: Festbetrag pauschal, gestaffelt nach maximaler Kapazitätsauslastung einer Saalgröße, zur anteiligen Deckung des Energiekostenmehrbedarfs für die Vorbereitung und Durchführung einer Kulturveranstaltung.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für den Zeitraum ab 1.1.2023 bis zum 30.4.2024.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Fallgruppe A: mindestens 50 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Mehrbedarfe der Energiekosten für Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft oder für Einrichtungen, deren kontinuierliche Grundfinanzierung überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, und bis zu 80 Prozent für private Kultureinrichtungen und soziokulturelle Zentren;
  • Fallgruppe B: Ein Festbetrag, der gestaffelt wird nach der maximalen Kapazität des Veranstaltungsortes. Der Zuschuss beträgt EUR 190,00 bei kleinen Sälen mit einer Kapazität von bis zu 499 Zuschauerinnen und Zuschauern und bis zu EUR 3.700 bei Sälen von mehr als 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.

Für beide Fallgruppen gibt es eine Bagatellgrenze, d.h. eine Mindesthöhe, die bei einem Antrag erreicht werden muss, damit ein Anspruch für einen Zuschuss entsteht:

  • Für Kultureinrichtungen liegt die Bagatellgrenze bei 250 Euro für alle geförderten Energieträger. 
  • Bei Anträgen von Kulturveranstaltenden liegt die Bagatellgrenze bei 190 Euro. 

Anträge können quartalsweise eingereicht werden. Zu weiteren Details bezüglich der Antragsfristen, beachten Sie bitte die Übersicht häufiger Fragen auf der Internetseite des Kulturfonds' Energie (s.u.).

Hinweis für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen stockt bei der Förderung der Kultureinrichtungen des Kulturfonds Energie des Bundes die prozentuale Förderung auf, nämlich bei öffentlich getragenen Kultureinrichtungen von 50 % auf 100 % und bei privaten Kultureinrichtungen von 80 % auf 100 %, so dass jeweils die volle Höhe der förderfähigen Mehrkosten übernommen wird. Anträge zur Komplementärfinanzierung können bei der NBank gestellt werden. Den Link zur Internetseite finden Sie unten.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Kulturfonds Energie des Bundes“

Häufige Fragen zum "Kulturfonds Energie des Bundes"

Mehr Informationen zur "Komplementärfinanzierung des Landes Niedersachsen (NBank)"


Anprechpersonen

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
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