Weiter zum Inhalt

Lernbaustellen - Kleinprojektefonds

Antragsberechtigt

gemeinnützige Organisationen und Vereine

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Projekt “Lernbaustellen - Ideen für verlassene Orte” (im Bundesprogramm “Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken”)

Informationen zum Fördermittel

Mit dem Kleinprojektefonds werden Kulturprojekte zur aktiven Beteiligung interessierter Menschen in Dörfern und kleinen Städten im Landkreis Northeim und im Landkreis Göttingen gefördert. Er richtet sich besonders an junge Menschen mit eigenen Projektideen sowie an kleine Vereine.

Gefördert werden niedrigschwellige Angebote, die künstlerisch-kulturell geprägt, partizipativ und lehrreich sind. Im Vordergrund stehen kulturelle Beteiligung und Selbstwirksamkeit, Stärkung des demokratischen Gemeinwesens sowie ein lebendiges Miteinander, Vielfalt und ein demokratischer Austausch.

Die Projekte sollen folgende Merkmale berücksichtigen:

  • offener Beteiligungsansatz, 
  • künstlerische Formate, 
  • soziokulturelle Formate, 
  • Formate der kulturellen Bildung 
  • sowie ein offener Zugang und eine Wirkung ins Gemeinwesen.

Es werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten gefördert (min. ein Schwerpunkt muss erfüllt werden):

  • Projekte, die von jungen Menschen konzipiert und umgesetzt werden
  • Beteiligungsprojekte mit einem besonderen künstlerischen Ansatz
  • Beteiligungsprojekte, die sich mit der Baukultur der Region beschäftigen
  • Projekte, die verschiedene Zielgruppen einbeziehen, u.a. alte und junge Menschen, Alteingesessene und Neuzugezogene, etc.

Nicht gefördert werden: 

  • Projekte in städtischen Ballungszentren
  • Projekte städtischer Initiativen ohne beteiligte Akteure in ländlichen Regionen
  • Projekte mit kommerziellen Absichten oder die vorrangig Einzelinteressen dienen
  • Projekte, die den Förderzielen von Aller.Land entgegenwirken
  • Produktion von Kunstwerken oder Publikationsvorhaben ohne öffentlichen Zugang oder Veranstaltungsbezug
  • bereits bestehende regelmäßige Veranstaltungsreihen ohne spezifischen Projektcharakter (z.B. Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte, Stadtfeste)
  • Investive Maßnahmen ohne Veranstaltungsbezug
  • Investive Maßnahmen mit Veranstaltungsbezug über 800 €

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Projekte können eine Förderung von min. 500 € und max. 2.000 € erhalten. Die Gesamtkosten des Projekts dürfen max. 4.000 € betragen. Anträge können von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen bis zum 15. Oktober eines Jahres (bzw. spätestens 4 Wochen vor Projektbeginn) eingereicht werden. Die Projekte müssen bis zum 1. November des Jahres abgeschlossen sein.

Wer sich für eine Förderung interessiert, sollte sich vor der Antragstellung per Mail oder telefonisch zur Beratung an das Projektbüro wenden. Das Projektbüro unterstützt gerne bei der Bearbeitung des Förderantrags.

Wichtig: Bewerben können sich ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Zu beachten ist, dass das Projekt nicht in städtischen Ballungsgebieten stattfinden darf. Das Kleinprojekt muss im Landkreis Northeim oder im Landkreis Göttingen sein. 
 

Weiterführende Informationen

Förderkriterien (PDF, 334 KB)

Förderantrag (PDF, 507 KB)


Kontakt / Information

Projektbüro “Lernbaustellen - Ideen für verlassene Orte”

E-Mail: lernbaustellen@werk-statt-schule.de 

Telefon: 01 76 20 29 15 36

Zurück zur Liste
Diese Seite teilen
Nach oben scrollen