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Projektförderung des Fonds Soziokultur

Antragsberechtigt

Initiativen, Vereine, Einzelpersonen (u.a.m.)

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber: Fonds Soziokultur e.V.

Informationen zum Fördermittel

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal "Antragstellung" geöffnet und schließt automatisch um 24 Uhr des 02.05. oder des 02.11. (Beachten Sie die Detail-Informationen zu den Antragfristen auf der Seite des Fonds Soziokultur e.V.)

Die Höhe der Förderung beträgt mindestens 3.000 Euro bis maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen.

Die Förderinstitution bietet regelmäßige Antragsberatungen an, wofür Sie sich unter dem unten angegeben Link anmelden können.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Projektförderung des Fonds Soziokultur“


Anprechpersonen

Fonds Soziokultur e.V.
Weberstr. 59 a
53113 Bonn
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