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Quartiersbudget

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, Bürger*innen aus den Städten im Landkreis Göttingen

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Fördermittelgeber: Landkreis Göttingen

Informationen zum Fördermittel

Mit dem Quartiersbudget fördert der Landkreis Göttingen Maßnahmen, die aus dem Dorf selber heraus kommen. Die Maßnahme soll innovativ („etwas Neues anstoßen“) und nachhaltig sein. Sie soll das Ziel verfolgen, die verschiedenen Generationen und Bevölkerungsgruppen (z.B. zugezogene und alteingesessene Einwohner*innen) zusammenzubringen.

Antragsberechtigt für das Quartiersbudget sind Vereine, Initiativen aber auch Bürger*innen aus den Grund- und Mittelzentren im Landkreis Göttingen: Bad Lauterberg im Harz, Bad Sachsa, Dransfeld, Duderstadt, Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Für die sieben Städte stehen insgesamt 20 Budgets je 500,- € zur Verfügung. Orientiert an der Einwohner*innengröße erhalten die Städte 1-5 Budgets (genaueres ist den Zuwendungskriterien zu entnehmen). Anträge können Vereine, Initiativen aber auch Bürger*innen über die Ansprechpartner*innen bei den Kernstädten initiieren. 

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Quartiersbudget“


Anprechpersonen

Regina Meyer

Regina Meyer

Demografiebeauftragte
Landkreis Göttingen, Referat Demografie und Sozialplanung
Reinhäuser Landstr. 4
37083 Göttingen

    Demografiemanagement, Quartiersbudget, Dorfprojekte, Dörfer im Dialog

     

    Philipp Kallenbach

    Philipp Kallenbach

    Fördermittelberatung für Vereine und Kommunen
    Landkreis Göttingen, Referat Demografie und Sozialplanung
    Reinhäuser Landstraße 4
    37083 Göttingen
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