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Quartiersbudget

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, Bürger*innen aus den Städten im Landkreis Göttingen

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Fördermittelgeber:
Landkreis Göttingen

Informationen zum Fördermittel

Mit dem Quartiersbudget fördert der Landkreis Göttingen Maßnahmen, die aus der Stadt selber heraus kommen. Die Maßnahme soll innovativ („etwas Neues anstoßen“) und nachhaltig sein. Sie soll das Ziel verfolgen, die verschiedenen Generationen und Bevölkerungsgruppen (z.B. zugezogene und alteingesessene Einwohner*innen) zusammenzubringen.

Antragsberechtigt für das Quartiersbudget sind Vereine, Initiativen aber auch Bürger*innen aus den folgenden Grund- und Mittelzentren im Landkreis Göttingen:

  • Bad Lauterberg im Harz
  • Bad Sachsa
  • Dransfeld
  • Duderstadt
  • Hann. Münden
  • Herzberg am Harz
  • Osterode am Harz

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Für die sieben Städte stehen insgesamt 20 Budgets je 500,- € zur Verfügung. Orientiert an der Einwohner*innengröße erhalten die Städte 1-5 Budgets (genaueres ist den Zuwendungskriterien zu entnehmen). Anträge können Vereine, Initiativen aber auch Bürger*innen über die Ansprechpartner*innen bei den Kernstädten initiieren. 

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Quartiersbudget“


Anprechpersonen

Philipp Kallenbach

Philipp Kallenbach

Fördermittelberatung für Vereine und Kommunen
Landkreis Göttingen, Referat Demografie und Sozialplanung
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
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