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Solarförderprogramm

Antragsberechtigt

Vereine, Bürger*innen und Mieter*innen

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Landkreis Göttingen

Informationen zum Fördermittel

Der Landkreis Göttingen unterstützt Bürger*innen, Mieter*innen sowie Vereine bei der Installation eigener Solaranlagen. Gefördert werden Balkonkraftwerke und klassische Photovoltaikanlagen – mit dem Ziel, die Nutzung von Solarenergie im Kreisgebiet zu verbreiten, CO₂-Emissionen zu reduzieren und auch finanziell schwächeren Haushalten den Zugang zu erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

Vereine können in den Modulen A "Balkonkraftwerke" und B "PV-Anlagen > 5 kWp" Anträge stellen.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Modul A – Balkonkraftwerke

  • für Mieter*innen & Vereine
  • Förderhöhe: bis zu 180 € pro Modul
  • max. 80 % der Gesamtkosten
  • Installation nur mit direktem Bezug zu Wohngebäuden
  • 1 Anlage pro Wohneinheit, max. 5 je Antragstellung 

Modul B – PV-Anlagen > 5 kWp

  • fördert ausschließlich Vereine
  • 180 € pro kWp, max. 2.000 € Zuschuss
  • Installation & Inbetriebnahme durch Fachbetrieb erforderlich
  • Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich
  • Eigenverbrauch im Verein erforderlich. Die Förderung soll Vereine dabei unterstützen, ihre Energiekosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften – der erzeugte Solarstrom soll dem Vereinsbetrieb zugutekommen, nicht als Einnahmequelle dienen.

Die Antragstellung ist ab sofort über das Förderportal des Landkreises Göttingen möglich. Weitere Informationen stellt die Energieagentur Region Göttingen zur Verfügung.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Solarförderprogramm“


Kontakt / Information

Energieagentur Region Göttingen

E-Mail: solar@energieagentur-goettingen.de

D. Moog
Telefon: 05 51 - 38 42 13 42

M. Scharf
Telefon: 05 51 - 38 42 13 53

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