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Sportstättenförderung (Landkreis Göttingen)

Antragsberechtigt

Sportvereine und -verbände, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse

Antragsfrist

siehe Details

Fördermittelgeber
Landkreis Göttingen

Informationen zum Fördermittel

Der Landkreis Göttingen berät, fördert und unterstützt Bauvorhaben auf dem Gebiete des Sports. Zuschüsse können für den Neu- oder Umbau sowie für die Erweiterung und Erhaltung von Sportstätten und Gemeinschaftsanlagen beantragt werden.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Zuwendung kann für Gebietskörperschaften und Vereine/Verbände bis zu 20 Prozent (höchstens 130.000,00 Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei umweltfreundlicher Bauweis kann die Zuwendung bis zu 30 Prozent (höchstens 130.000,00 Euro) betragen. Auch bei gemeinsamen baulichen Maßnahmen von Vereinen und/oder Kommunen kann die Zuwendung bis zu 30 Prozent (höchstens 130.000,00 Euro) betragen. 

Bei Sportvereinen und -verbänden können in begründeten Fällen Eigenleistungen mit einem Stundensatz von 10,00 Euro berücksichtigt werden.

Anträge können bis zum 30.09. eines Jahres für Maßnahmen, die im Folgejahr begonnen / umgesetzt werden, eingereicht werden.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Sportstättenförderung (Landkreis Göttingen)“


Kontakt / Information

Landkreis Göttingen
Fachdienst Sport und Kultur

Internet
https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15599/show

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