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Teilhabe und Zusammenhalt

Antragsberechtigt

Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften (u.a.m.)

Antragsfrist

keine Antragsfrist

Fördermittelgeber:
Land Niedersachsen, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Informationen zum Fördermittel

Die Förderrichtlinie "Teilhabe und Zusammenhalt" unterstützt Vorhaben, die eine nachhaltige Verbesserung der Integration der Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen zum Ziel haben und die gesellschaftlichen Teilhabe sowie die Stärkung des Zusammenwachsens und des Zusammenhalts der Gesellschaft fördern. Hierzu gehören insbesondere die Förderung der wechselseitigen Wertschätzung sowie die Akzeptanz kultureller, sprachlicher, ethnischer und religiöser Vielfalt.

Es werden Maßnahmen/Projekte gefördert werden, die inhaltlich eines der nachfolgenden Schwerpunkte als Gegenstand der Förderung mitbringen:

  1. Förderung der Beteiligung und des Mitwirkens zugewanderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen
  2. Förderung der arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung zugewanderter Menschen durch Projekte, die sich zu den Regelangeboten zur Arbeitsmarktförderung abgrenzen
  3. Förderung von Partizipation im Bildungswesen
  4. Förderung der wechselseitigen Wertschätzung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
  5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, von Toleranz und der Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung
  6. Förderung der Akzeptanz der Vielfalt
  7. Förderung der Geschlechtergerechtigkeit 

Die Projekte 1 bis 3 müssen sich zwingend an Menschen mit Migrationshintergrund wenden. Die Projekte 4-7 können sich auch an Personen ohne Migrationshintergrund wenden.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Für die Förderung von Projekten sind keine festen Fördersummen vorgegeben. Das Land kann Fördermittel im Rahmen der Richtlinie „Teilhabe und Zusammenhalt“ bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form eines nicht rückzahlbaren, zweckgebundenen Zuschusses (Anteilsfinanzierung) gewähren. Bis zu 10 % der Gesamtausgaben können durch freiwillige und unentgeltliche Arbeit anerkannt werden. Die Mindestförderungssumme beträgt EUR 2.500.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“


Anprechpersonen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg - Migration und Teilhabe
Moslestraße 1
26122 Oldenburg
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