Toiletten für alle
Antragsberechtigtgemeinnützige Vereine und Organisationen
Antragsfrist06.10.2026
Fördermittelgeber
Land Niedersachsen
Informationen zum Fördermittel
In Niedersachsen sollen möglichst flächendeckend sogenannte „Toiletten für alle“ eingerichtet werden. Die Förderung dient dazu, geeignete Räume mit der für eine „Toilette für alle“ erforderlichen Ausstattung einzurichten. Das Land fördert diese Zusatzausstattung auch für mobile Varianten.
Gefördert wird die Ausstattung eines geeigneten Raumes mit der „Toilette für alle“ in möglichst öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Dazu gehören auch mobile Räume wie z. B. Container, die für Veranstaltungen gemietet werden können.
Die vorhandenen Räumlichkeiten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Raumgröße muss mind. 7 qm betragen und über ausreichend Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzende mit Assistenz verfügen.
- Ein Waschbecken sowie ein barrierefreies WC nach DIN 18024-1 bzw. bei Baugenehmigungen ab 2015 nach DIN 18040-1 müssen im selben Raum vorhanden sein.
Folgende Ausstattungsgegenstände (einschließlich Einbau) können gefördert werden (Abweichungen sind bei der mobilen Toilette möglich):
- eine elektrisch höhenverstellbare Liege mit abklappbarem Seitengitter (180x90 cm),
- ein elektrischer Patientenlifter (Befestigung an Decke bzw. Wand oder mobiler Patientenlifter),
- ein luftdicht verschließbarer Windeleimer.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Die Förderung erfolgt als Zuschussfinanzierung. Der Zuschuss ist ein fester Betrag in Höhe von 7.500 Euro.
Anträge müssen spätestens bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden. Das Projekt muss spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durchgeführt werden.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zu dieser Förderung
Kontakt / Information
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL2 (Frau Burgdorf)
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 304-599