DSGVO: Wie kann ich einer Abmahnung „vorbeugen“?
Kurz erklärt
Um eine DSGVO-Abmahnung zu vermeiden, sollte ein Verein darauf achten, dass die Datenschutzerklärung den Vorgaben der DSGVO entspricht. Ebenso sollten alle Verarbeitungsprozesse der personenbezogenen Daten erfasst werden. Die Cookies der Vereinswebseite sollten so ausgestaltet werden, dass die Besucher*innen der Webseite, selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang ihre persönlichen Nutzungsdaten gespeichert werden dürfen oder nicht.
Nähere Informationen
Um sich vor einer DSGVO-Abmahnung zu schützen, sollte ein Verein darauf achten, dass die Datenschutzerklärung allen Vorgaben entspricht. Außerdem sollte er seinen Informationspflichten gegenüber den Vereinsmitgliedern gemäß der DSGVO Regelungen ausreichend nachkommen.
Die obligatorischen Bestandteile jeder Datenschutzerklärung sind unter dem untenstehenden Link zu finden. Im Internet gibt es hilfreiche Generatoren, die eine vorgefertigte Datenschutzerklärung erstellen können. Außerdem bieten einige Kanzleien einen Datenschutz-Check an, bei dem ein Verein die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen lassen kann. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass alle Verarbeitungsprozesse der personenbezogenen Daten erfasst sind.
Außerdem sollte auch die Webseite des Vereins DSGVO-konform sein. Die Vereinswebseite kann u.a. einen sogenannten Cookiebot-Dienst verwenden, der alle Cookies und Tracker einer Webseite erkennt und in der Datenschutzerklärung auflistet. Er gewährleistet auch, dass die Besucher*innen der Webseite selbst entscheiden können, ob sie die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zulassen.