Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen). Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 25.000 Euro und ist auf 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme begrenzt. Die Zuwendung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung.
Die Projekte müssen bis zum 31. August 2024 abgeschlossen sein.
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