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Förderung für Museen in ländlichen Räumen 2024

Museen aus Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohner*innen können aktuell beim Deutschen Verband für Archäologie Mittel beantragen, um Anschaffungen zu tätigen oder um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen – unter Berücksichtigung der Aspekte Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit.

 

Logo des Deutschen Verbandes für Archäologie (DVA)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen). Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 25.000 Euro und ist auf 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme begrenzt. Die Zuwendung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung.

Die Projekte müssen bis zum 31. August 2024 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:

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