Chancengleich in der Nachbarschaft
AntragsberechtigtVereine und Verbände (und weitere)
Antragsfrist06.10.2026
Fördermittelgeber
Land Niedersachsen
Informationen zum Fördermittel
Ziel der Förderung ist es, durch spezifische, ortsbezogene Projekte soziale Teilhabe zu fördern, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen und solidarische Strukturen zu stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Kinderarmut durch Maßnahmen, die Bildung, gesunde Entwicklung und soziale Integration fördern.
Gefördert werden Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:
- Wirksamkeit: Das Projekt muss einen konkreten Beitrag zur sozialen Teilhabe und wirtschaftlichen Stärkung in der Nachbarschaft leisten, mit besonderem Fokus auf Kinder und benachteiligte Gruppen.
- Nachbarschaftlicher Fokus: Projekte müssen im direkten Wohnumfeld der Menschen ansetzen.
- Beteiligung der Zielgruppen: Projekte sollten partizipativ gestaltet sein und die betroffenen Menschen aktiv einbinden.
- Lokale Verankerung: Nutzung vorhandener Quartiersstrukturen und Zugänge (z. B. Gemeinwesenarbeit, Nachbarschaftstreffs, Dorfgemeinschaftshäuser).
- Vernetzung: Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren (Vereine, Kirchen, Initiativen).
- Nachhaltigkeit: Projekte sollen möglichst langfristig wirken und Strukturen schaffen bzw. vorhandene Strukturen nutzen, die über die Förderlaufzeit hinaus bestehen bleiben.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Fördersumme: zwischen 2.500 € und 20.000 € pro Projekt
Antragstellung bis zum 6. Oktober 2026 ausschließlich online über die unten genannte Plattform
Die LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. bietet am 17.09. sowie am 23.09. Informationsveranstaltungen zu der Förderung an. Weitere Informationen erhalten Sie über den unten angegebenen Link.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zu dieser Förderung
Kontakt / Information
LAG Soziale Brennpunkte Nds. e. V.
Telefon: 0511 / 701 07 09
E-Mail: geschaeftsstelle@lag-nds.de