Chancengleich in der Nachbarschaft
AntragsberechtigtVereine und Verbände (und weitere)
Antragsfrist28. Mai 2025
Fördermittelgeber
Land Niedersachsen
Informationen zum Fördermittel
Ziel der Förderung "Chancengleich in der Nachbarschaft" ist es, durch spezifische, ortsbezogen Projekte soziale Teilhabe zu fördern, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen und solidarische Strukturen zu stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Kinderarmut durch Maßnahmen, die Bildung, gesunde Entwicklung und soziale Integration fördern. Durch die Projekte sollen Menschen in benachteiligten Quartieren neue Möglichkeiten zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe erhalten.
Gefördert werden Projekte, die folgende Kriterien erfüllen
- Wirksamkeit: Das Projekt muss einen konkreten Beitrag zur sozialen Teilhabe und wirtschaftlichen Stärkung in der Nachbarschaft leisten, mit besonderem Fokus auf Kinder und benachteiligte Gruppen.
- Nachbarschaftlicher Fokus: Projekte müssen im direkten Wohnumfeld der Menschen ansetzen.
- Beteiligung der Zielgruppen: Projekte sollten partizipativ gestaltet sein und die betroffenen Menschen aktiv einbinden.
- Lokale Verankerung: Nutzung vorhandener Quartiersstrukturen (z.B. Gemeinwesenarbeit, Nachbarschaftstreffs, Dorfgemeinschaftshäuser).
- Vernetzung: Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren (Vereine, Kirchen, Initiativen).
- Nachhaltigkeit: Projekte sollen möglichst langfristig wirken und Strukturen schaffen bzw. vorhandene Strukturen nutzen, die über die Förderlaufzeit hinaus bestehen bleiben.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
- Fördersumme: zwischen 2.500 € und 30.000 € pro Projekt
- Bewilligungszeitraum: Kalenderjahr 2025
- Antragstellung: ausschließlich online über die unten genannte Plattform
- Entscheidung über die Anträge: voraussichtlich Anfang Juni 2025
Weiterführende Links
Mehr Informationen zu dieser Förderung
Kontakt / Information
LAG Soziale Brennpunkte Nds. e. V.
Telefon: 0511 / 701 07 09
E-Mail: geschaeftsstelle@lag-nds.de