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Chancengleich in der Nachbarschaft

Antragsberechtigt

Vereine und Verbände (und weitere)

Antragsfrist

06.10.2026

Fördermittelgeber
Land Niedersachsen

Informationen zum Fördermittel

Ziel der Förderung ist es, durch spezifische, ortsbezogene Projekte soziale Teilhabe zu fördern, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen und solidarische Strukturen zu stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Kinderarmut durch Maßnahmen, die Bildung, gesunde Entwicklung und soziale Integration fördern. 

Gefördert werden Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Wirksamkeit: Das Projekt muss einen konkreten Beitrag zur sozialen Teilhabe und wirtschaftlichen Stärkung in der Nachbarschaft leisten, mit besonderem Fokus auf Kinder und benachteiligte Gruppen. 
  • Nachbarschaftlicher Fokus: Projekte müssen im direkten Wohnumfeld der Menschen ansetzen. 
  • Beteiligung der Zielgruppen: Projekte sollten partizipativ gestaltet sein und die betroffenen Menschen aktiv einbinden. 
  • Lokale Verankerung: Nutzung vorhandener Quartiersstrukturen und Zugänge (z. B. Gemeinwesenarbeit, Nachbarschaftstreffs, Dorfgemeinschaftshäuser). 
  • Vernetzung: Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren (Vereine, Kirchen, Initiativen). 
  • Nachhaltigkeit: Projekte sollen möglichst langfristig wirken und Strukturen schaffen bzw. vorhandene Strukturen nutzen, die über die Förderlaufzeit hinaus bestehen bleiben.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Fördersumme: zwischen 2.500 € und 20.000 € pro Projekt

Antragstellung bis zum 6. Oktober 2026 ausschließlich online über die unten genannte Plattform 

Die LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. bietet am 17.09. sowie am 23.09. Informationsveranstaltungen zu der Förderung an. Weitere Informationen erhalten Sie über den unten angegebenen Link.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zu dieser Förderung


Kontakt / Information

LAG Soziale Brennpunkte Nds. e. V.
Telefon: 0511 / 701 07 09
E-Mail: geschaeftsstelle@lag-nds.de

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