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EAM-Stiftung - Projektförderung

Antragsberechtigt

gemeinnützige Vereine und Initiativen

Antragsfrist

15.06.2025

Fördermittelgeber
EAM-Stiftung

Informationen zum Fördermittel

Von Kunstausstellungen und Musikfestivals übers Deutsche Rote Kreuz und häusliche Krankenpflege bis hin zu Integrationsunterstützung: In diesem Jahr unterstützt die EAM-Stiftung Projekte, bei denen die Bereiche „Kunst und Kultur“, „Gesundheitswesen und Gesundheitspflege“, „Wohlfahrtswesen“ sowie „Hilfe für geflüchtete Menschen“ im Fokus stehen.

Sie sorgen in einem Dorfmuseum für kulturelle Vielfalt in Ihrem Ort oder arbeiten in einem Musikverein mit? Sie engagieren sich für die Bekämpfung von Alkohol- und Drogenmissbrauch? Sie unterstützen in Not geratene Menschen in einer Selbsthilfegruppe oder durch Ihre Arbeit für eine Tafel? Oder Sie engagieren sich für geflüchtete Menschen, damit sie sich in unserem Land gut zurechtfinden? Dann ist Ihre Bewerbung bei der EAM-Stiftung genau richtig. 

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Voraussetzungen für die Antragstellung bei der EAM-Stiftung:

  • Ausschreibung gilt für gemeinnützige Körperschaften (Vereine, Verbände) aus dem Geschäftsgebiet der EAM
  • Projekte müssen sich ausschließlich auf die oben genannten Bereiche „Kunst und Kultur“, „Gesundheitswesen und Gesundheitspflege“,  „Wohlfahrtswesen“ oder „Hilfe für geflüchtete Menschen“ beziehen
  • Gültiger Freistellungsbescheid vom Finanzamt
  • Bewerbungsschluss: 15. Juni 2025

Anträge können über die unten angegebene Internetseite der EAM-Stiftung gestellt werden. Bei Nachfragen wenden Sie sich an die genannten Kontaktpersonen.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „EAM-Stiftung - Projektförderung“


Anprechpersonen

EAM-Stiftung
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