EhrenWERT.
AntragsberechtigtVereine, gemeinnützige Körperschaften
Antragsfristkeine Antragsfrist
Fördermittelgeber: Klosterkammer Hannover
Informationen zum Fördermittel
Um das ehrenamtliche Engagement als Stütze des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu stärken, fördert die Klosterkammer mit ihrem Programm ehrenWERT. die Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Das Förderprogramm ehrenWERT. zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche
- Förderung von bis zu 100 Prozent der Ausgaben
- freie Wahl des Qualifizierungsanbieters oder Referenten
- kurze Entscheidungsfristen
Eine Qualifizierungsmaßnahme passt zu ehrenWERT., wenn sie einen vorhandenen Bedarf deckt, Qualität und Nachhaltigkeit der ehrenamtlichen Arbeit verbessert und einen persönlichen Gewinn für die Ehrenamtlichen darstellt. Die Qualifizierung darf jedoch keine berufliche Fort- oder Weiterbildung ersetzen.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Die beantragte Fördersumme muss unter 50.000 Euro liegen. Förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen sind fachliche Schulungen und Fortbildungen durch Praxisreflexion, beispielsweise Supervision. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Tätigkeit der Ehrenamtlichen, die an der Qualifizierung teilnehmen, im niedersächsischen Fördergebiet der Klosterkammer stattfindet.
Zu 100 Prozent werden die Ausgaben für Fortbildungen von Ehrenamtlichen übernommen. Dabei sind alle Ausgaben förderfähig, die direkt für die Qualifizierungsmaßnahme anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Referentenhonorare, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben zur Bewerbung der Qualifizierungsmaßnahme.
Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen müssen einer ehrenamtlichen Tätigkeit dienen und einen der folgenden Förderzwecke der Klosterkammer erfüllen:
- Kirche: ehrenamtliche Arbeit, die evangelische und katholische Institutionen bei der – auch ökumenischen – Wahrnehmung der eigentlichen kirchlichen Aufgaben unterstützt.
- Bildung: ehrenamtliche Arbeit, die der Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen an Kinder und Jugendliche dient.
- Soziales: ehrenamtliche Arbeit für und mit gesellschaftlich benachteiligten Gruppen oder notleidenden Menschen.
Eine Ausnahme bilden Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Vorstandsarbeit, beispielsweise in Rechnungslegung, in Menschenführung oder im Vereinsrecht. Für diese können auch Institutionen gefördert werden, die nicht unmittelbar der Verwirklichung der drei Stiftungszwecke Kirche, Bildung und Soziales dienen.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Fördermittel „ehrenWERT.“
Kontakt / Information
Beratungsangebot zu den Förderungen der Klosterkammer Hannover
Anprechpersonen
30161 Hannover
- E-Mail: info@klosterkammer.de
- Gehe zur Webseite: www.klosterkammer.de