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Neulandsucher Ost-West

Antragsberechtigt

gemeinnützige Vereine und Organisationen

Antragsfrist

04.05.2025

Fördermittelgeber
Neuland gewinnen e. V. in Kooperation mit der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Informationen zum Fördermittel

Gefördert werden Projekte, die

  • eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern,
  • gemeinwohlorientiert arbeiten,
  • lokal und gesellschaftlich wirken,
  • ländliche Räume gestalten und stärken,
  • Möglichkeiten zur Partizipation und Teilhabe schaffen sowie
  • den demokratischen Austausch fördern.

Das Projekt sollte

  • regional verankert sein,
  • eine realistische Perspektive auf Umsetzung
  • und die Chance auf Verstetigung haben.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Die Förderung beträgt 5.000 € pro Projekt für einen Zeitraum von einem Jahr (01. September 2025 bis 31. August 2026). 

Gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz in einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohner:innen können sich mit einem Projekte bewerben, wenn sie aus einem der folgenden Bundesländern stammen:
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Einzelpersonen können in Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation einen Antrag stellen.

Die Bewerbung erfolgt online und besteht aus einem Online-Formular mit Rahmendaten zum Projekt und einer kurzen Projektskizze sowie einem Video von maximal 6 Minuten Länge, in dem das Vorhaben vorgestellt wird.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Neulandsucher Ost-West“


Kontakt / Information

Programmbüro Neulandgewinner
Neuland gewinnen e. V.
Am Hof 17
19386 Schlemmin
Tel: 0800 - 906 72 49 (Mo-Fr 9-18 Uhr)
E-Mail: bewerbung@neulandsucher.de

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