Neulandsucher Ost-West
Antragsberechtigtgemeinnützige Vereine und Organisationen
Antragsfrist04.05.2025
Fördermittelgeber
Neuland gewinnen e. V. in Kooperation mit der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Informationen zum Fördermittel
Gefördert werden Projekte, die
- eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern,
- gemeinwohlorientiert arbeiten,
- lokal und gesellschaftlich wirken,
- ländliche Räume gestalten und stärken,
- Möglichkeiten zur Partizipation und Teilhabe schaffen sowie
- den demokratischen Austausch fördern.
Das Projekt sollte
- regional verankert sein,
- eine realistische Perspektive auf Umsetzung
- und die Chance auf Verstetigung haben.
Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss
Die Förderung beträgt 5.000 € pro Projekt für einen Zeitraum von einem Jahr (01. September 2025 bis 31. August 2026).
Gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz in einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohner:innen können sich mit einem Projekte bewerben, wenn sie aus einem der folgenden Bundesländern stammen:
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Einzelpersonen können in Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation einen Antrag stellen.
Die Bewerbung erfolgt online und besteht aus einem Online-Formular mit Rahmendaten zum Projekt und einer kurzen Projektskizze sowie einem Video von maximal 6 Minuten Länge, in dem das Vorhaben vorgestellt wird.
Weiterführende Links
Mehr Informationen zum Fördermittel „Neulandsucher Ost-West“
Kontakt / Information
Programmbüro Neulandgewinner
Neuland gewinnen e. V.
Am Hof 17
19386 Schlemmin
Tel: 0800 - 906 72 49 (Mo-Fr 9-18 Uhr)
E-Mail: bewerbung@neulandsucher.de