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DSGVO: Was kann ich tun, wenn es zu einer Abmahnung kommt?

Kurz erklärt

Sollte es im Verein zu einer Abmahnung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz kommen, sollte der betroffene Vereine einen Rat einer Kanzlei einholen. Diese kann die Zulässigkeit der Abmahnung prüfen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Außerdem sollte das Eingangsdatum der Abmahnung notiert sowie relevante Beweise gesammelt werden, die die Unschuld des Vereins unterstützen. Falls die Abmahnung zutrifft, ist das rechtswidrige Verhalten zeitnah einzustellen. Um weitere Verstöße zu verhindern, sollten datenschutzrechtlich relevante Dokumente regelmäßig überprüft werden. 

Nähere Informationen

Falls ein Verein eine Abmahnung wegen Datenschutzgesetzverstoßes erhält, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: 

  1. Ruhe bewahren und Rechtsrat einholen: Auf die Abmahnung sollte nicht vorschnell und unüberlegt reagiert werden, auch wenn die Abmahnungsfrist recht kurz erscheint. Hierzu bietet es sich an, Kontakt zum Rechtsanwalt aufzunehmen. Dieser kann dann unter anderem Auskunft geben, ob eine Fristverlängerung beantragt werden kann, ob die Abmahnung überhaupt zulässig ist oder welche Aussichten auf Erfolg bestehen.
  2. Dokumentieren: Als nächstes sollte der Verein das Datum notieren, an dem die Abmahnung zugestellt wurde. So ist im Zweifelsfall ein Beweis vorhanden, dass rechtzeitig auf die Abmahnung reagiert wurde. 
  3. Prüfen: Im nächsten Schritt sollten die zentralen Punkte der Abmahnung überprüft werden, wie zum Beispiel die Abmahnberechtigung, der enthaltene Vorwurf oder die Höhe des Streitwerts. Ebenso sollten Beweise gesichert werden, die die Unschuld des Vereins bezeugen (z.B. Screenshots oder Zeugenaussagen). Dabei ist auch zu empfehlen, immer die spezialisierte Fachperson zu konsultieren. 
  4. Handeln: Ist der Vorwurf zutreffend, sollte zuerst das rechtswidrige Handeln zeitnah eingestellt werden. Außerdem wird der Verein eine Unterlassungserklärung anfertigen müssen, in der er bezeugt, dass der Verstoß in Zukunft nicht noch einmal begangen wird. Darin wird auch die Summe festgelegt, die bei einem wiederholten Verstoß gezahlt werden muss. 
  5. Weitere Verstöße vermeiden: Um die Zahlung der genannten Summe zu vermeiden, sollten weitere Verstöße verhindert werden. Es empfiehlt sich deshalb, die datenschutzrechtlich relevanten Dokumente regelmäßig zu prüfen, und sicherzustellen, dass sie die Regelungen der DSGVO einhalten. 
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