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Bildungskarte – Förderung von Mitgliedsbeiträgen und Ausrüstung (BuT)

Die Bildungskarte ermöglicht Vereinen eine einfache Beitragsabrechnung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld. Mit dieser Karte können pro Monat bis zu 15 Euro für Mitgliedsbeiträge oder Kursgebühren gezahlt werden. Vereine registrieren sich für die Abrechnung auf www.but-konto.de.

Wer bekommt die Bildungskarte?

Kinder und Jugendliche oder ihre Familien können diese Karte bekommen, wenn sie folgende Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld und Kindergeld oder Kinderzuschlag und Kindergeld (§ 6b BKGG)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe (z.B. Vereinsbeiträge) aber nicht selbst zahlen kann, kann seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen lassen. Das bedeutet: Wer wenig Geld hat, kann fragen, ob er auch eine Bildungskarte bekommen kann.

Einigen Familien wird die Bildungskarte automatisch zugeschickt, andere müssen danach fragen. Ansprechpartner*innen dafür sind auf dieser Webseite des Landkreises Göttingen zu finden:

https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2138/show#

Die Karte fördert Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag.

Für welche Angebote kann die Karte genutzt werden?

Im Bereich Teilhabe kann die Bildungskarte für folgende Bereiche genutzt werden:

  • Teilnahmebeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Stadtführung)
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Jugendfreizeit)

Die Bildungskarte ist die Umsetzung der Förderung des Bundes nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Sie fördert neben der oben genannten sozialen und kulturellen Teilhabe durch Vereins- und Freizeitangebote auch Schulbedarf, Schüler*innenbeförderung, Lernförderung und Mittagsverpflegung. Die Bildungskarte wird vom Landkreis Göttingen zusammen mit dem Landkreis Northeim und der Stadt Göttingen angeboten. Sie kann in diesen Bereichen Stadt- und Kreisübergreifend genutzt werden.

Bildung und Teilhabe Flyer

Der Flyer "Bildung und Teilhabe" ist auch auf dieser Seite des Landkreises in weiteren Sprachen erhältlich. 

Wichtig für Vereine, die die Bildungskarte nutzen

Als Verein registrieren Sie sich für die Abrechnung auf www.but-konto.de. Sie gelten damit als Teilhabeanbieter. Mit der Registrierung können Sie auch als Verein gefunden werden, der die Bildungskarte akzeptiert. Sie erhöhen damit ihre Internetpräsenz und können neue Mitglieder gewinnen. Mit der Registrierung können Sie anfallende Mitgliedsbeiträge eigenständig monatlich/quartalsweise/halbjährlich abbuchen.

Eine ausführliches Video zur Registrierung finden sie auf Youtube:

https://youtu.be/UREAM3BN3g0

Die Bildungskarte auf der Website des Landkreises:

https://www.landkreisgoettingen.de/themen-leistungen/familie-bildung/angebote-fuer-kinder-jugendliche/zuschuss-fuer-bildung-teilhabe

Für Rückfragen oder Schulungswünsche wenden Sie sich gerne an den Landkreis Göttingen.

Ansprechpersonen

Martina Radspieler

Netzwerkarbeit Bildung und Teilhabe
Landkreis Göttingen, Fachbereich Jobcenter
Gothaer Platz 2
37083 Göttingen

Beratung zu Bildung und Teilhabe (BuT); Bildungskarte


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