Weiter zum Inhalt

Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung

Antragsberechtigt

Vereine, Verbände, Kommunen

Antragsfrist

31.12.2024

Fördermittelgeber
Land Niedersachsen

Informationen zum Fördermittel

Das Land Niedersachen unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sensibilisieren und die Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte

  • zum Schutz von Frauen und Kindern mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,
  • zur Ermächtigung und Beteiligung,
  • zum Abbau von Barrieren sowie
  • zur Schaffung beziehungsweise Verbesserung der Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Durchführung von Inklusionskonferenzen.

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent. Als Kommune mit Antrag auf Bedarfszuweisung erhalten Sie bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, dabei gilt ein Mindestbetrag von EUR 5.000 und ein Höchstbetrag von EUR 50.000.

Für gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts beträgt der Mindestbetrag EUR 2.500.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung“


Kontakt / Information

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
z. Hd.Herrn Weigelt
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Tel.: 04131/15-3235
Fax: 04131/15-3292

Kontaktformular

Zurück zur Liste
Diese Seite teilen
Nach oben scrollen