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UEFA Klimafonds 2024

Antragsberechtigt

Amateurfußballvereine

Antragsfrist

30.06.2024

Fördermittelgeber
UEFA

Informationen zum Fördermittel

Zur UEFA EURO 2024 in Deutschland (14. Juni bis 14. Juli 2024) hat die UEFA einen Klimafonds ins Leben gerufen. Hier werden finanzielle Mittel für umweltbezogene Projekte zugunsten der deutschen Fußball-Familie bereitgestellt. Die UEFA übernimmt die Koordination dieses Programms und gewährt Mittel gemäß festgelegter Richtlinien („Richtlinien zu Fördermitteln für den Klimaschutz') .

Vereine können aus einem vordefinierten Katalog verschiedener Klimaschutzprojekte in den Bereichen Energie, Wasser, Abfallwirtschaft und Smart Mobility wählen. 

Informationen zum Antragsverfahren und Zuschuss

Projekte können in jeder finanziellen Größenordnung bis zu einem Höchstbetrag von EUR 250 000 beantragt werden. Es muss dabei vom Verein ein Mindestbeitrag von zehn Prozent der Fördersumme (maximal aber EUR 5 000) geleistet werden. Bei Anträgen unter EUR 25 000 Euro wird ein vereinfachter Einstieg angeboten. Es ist zudem möglich, mehrere kleine Projekte zu kombinieren. 

Alle Amateurfußballvereine können teilnehmen. Vereine mit einer Profi-Mannschaft (3. Liga oder höher) sind nicht antragsberechtigt.

Die Bewerbungsphase beginnt Anfang 2024. Letztmöglicher Bewerbungstermin ist der 30. Juni 2024. Da die Fördermittel jedoch begrenzt sind, wird dazu geraten, sich möglichst frühzeitig zu bewerben.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zum Fördermittel „UEFA Klimafonds 2024“


Kontakt / Information

Fragen können nur per E-Mail gestellt werden:

UEFA.Klima.Fonds.Fragen.und.Hilfe@uefa.ch

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