Weiter zum Inhalt

Nachrichtenarchiv


Tipps für die Grundsteuerreform

Handlungsbedarf auch für Vereine. Die DSEE hat Tipps zusammengestellt, was Vereine und andere gemeinnützige Organisation, die Gebäude oder Grundstücke besitzen, bis zum 31. Januar 2023 tun müssen.

Bis spätestens 31. Januar 2023 müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Gebäude oder Grundstücke besitzen, ihre Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben. Im DSEErechtstipp erfahren Sie, wie Sie die Erklärung zur Grundsteuer am besten angehen und welche Voraussetzungen für eine Befreiung zu erfüllen sind.

#DSEErechtstipp "Grundsteuerreform"

Diese Seite teilen
Nach oben scrollen