Bis spätestens 31. Januar 2023 müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Gebäude oder Grundstücke besitzen, ihre Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben. Im DSEErechtstipp erfahren Sie, wie Sie die Erklärung zur Grundsteuer am besten angehen und welche Voraussetzungen für eine Befreiung zu erfüllen sind.
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