Weiter zum Inhalt

Nachrichtenarchiv


Änderung des Vereinsrechts erleichtert die Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen 

Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen gesetzlich im Vereinsrecht verankert. Mit der Neuregelung im Vereinsrecht will der Gesetzgeber erreichen, dass vor allem kleinere Vereine keine Satzungsänderungen durchführen müssen, um auch nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen weiterhin hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu können. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 03.03.2023 dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz ist am 21. März 2023 in Kraft getreten. 

Diese Seite teilen
Nach oben scrollen