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Online-Fortbildung: „Was Sie bei der Zusammenarbeit mit Schulen beachten sollten“ 

Kulturschaffende und Vereine, die Projekte an Ganztagsschulen durchführen möchten, können sich am 05. Oktober 2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr wieder online rechtlich beraten lassen. Denn laut aktuellem Ganztagsschulerlass sind Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und außerschulischen Partner*innen nur unter bestimmten Bedingungen möglich. 

Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. Logo

In der digitalen Fortbildung „Darf ich das?! Was sie bei der Zusammenarbeit mit Schulen beachten sollten“ beantwortet der Volljurist der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen (LKJ) Ihnen u.a. folgende Fragen: Welche Möglichkeiten und Bedingungen gibt es bei der Zusammenarbeit mit Schulen? Wie kann eine Kooperation entstehen? Welchen Vertrag wähle ich und gibt es Vertragsmuster? Was ist unter Scheinselbständigkeit zu verstehen? Wie erkenne und vermeide ich Scheinselbstständigkeit in der Praxis? Was ist ein Statusfeststellungsverfahren und wann ist es verpflichtend? 

Im Vorfeld erhalten die Teilnehmenden ein Päckchen mit Materialien, die während der digitalen Veranstaltung zum Einsatz kommen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, konkrete Fragen zu ihren Projektvorhaben zu stellen. 

Bei Fragen können Sie sich an Herrn Niklas Meuleneers, per Telefon 0511 600 605-752 oder E-mail an n.meuleneers@lkjnds.de wenden.

Die Anmeldung ist bis zum 22. September 2023 unter kulturmachtschule.lkjnds.de/rechtsberatung/fortbildung/anmeldung.html möglich. 

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