Menschen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, die ein Vorhaben in Trägerschaft einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in einer Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern durchführen wollen, können sich bis zum 31. Oktober 2023 (Fristverlängerung) um die Förderung bewerben.
Mehr Informationen zum Fördermittel „Transformationsgestalter*innen - Aufbau West“