Weiter zum Inhalt

Nachrichtenarchiv


Zuwendungsempfängerregister – Informationsveranstaltung der DSEE

Am 1. Januar 2024 soll das neue Zuwendungsempfängerregister (ZER) kommen. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Manche befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörden erfolgen. Kann das funktionieren? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers? 

Zu diesen Fragen gibt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth unmittelbar nach dem Start des ZER Auskunft und bietet am 9. Januar 2024 von 17:00 bis 18:15 Uhr eine Informationsveranstaltung mit ersten Praxiserfahrungen an. Sollte Ihnen dieser Termin nicht passen, haben Sie erneut am 31. Januar 2024 (zur gleichen Zeit) die Möglichkeit, an einer Veranstaltung mit gleichem Inhalt teilzunehmen.

Informationen dazu finden Sie unter:
www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/zuwendungsempfaengerregister-2024
 

Diese Seite teilen
Nach oben scrollen