Förderung von Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit
Das Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) Kinder- und Jugendhilfe sieht vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freien Träger der Jugendarbeit fördert, sie in verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärkt und sie zu eigenen Angeboten anregt.
Der Landkreis fördert Freie Träger der Jugendarbeit im Rahmen seiner Leitlinie in folgenden Bereichen:
- Vergünstigungen für Jugendleiter*innen
- Freizeiten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Seminare, Bildungsmaßnahmen
- Materialbeschaffung
- Besondere Projekte
- Versicherungsschutz
Weitere Informationen finden Sie in der Leitlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Leitlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Für die Beratung bei Förderanträgen nach der Leitlinie wenden Sie sich gern an die Jugendringe an den Standorten Duderstadt, Hann. Münden und Herzberg.
Der Jugendring Harzland ist zuständig für folgende Kommunen:
Osterode, Herzberg, Bad Grund, Bad Lauterberg, Walkenried, Hattorf und Bad Sachsa
Der ehemalige Jugendring Eichsfeld ist zuständig für folgende Kommunen:
Radolfshausen, Bovenden, Gieboldehausen, Duderstadt, Gleichen
Ansprechpartner: Herr Hanses, JuFi Duderstadt, Schützenring 6, 37115 Duderstadt, Tel. 05527 979681, jhdud@web.de
Der Stadtjugendring Münden ist zuständig für folgende Kommunen:
Adelebsen, Dransfeld, Hann. Münden, Staufenberg, Friedland, Rosdorf
Ansprechpersonen
Ines Bode
37081 Göttingen
- Telefon: 0551 525-3003
- E-Mail: bode.i@landkreisgoettingen.de
- Gehe zur Website: www.landkreisgoettingen.de
Förderung von Vereinen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit, Verleih von Großkanadiern für die Kinder- und Jugendarbeit